Behandlungspflege
Die Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin durchgeführt werden. Diese Kosten werden von den Krankenkassen nach dem SGB V übernommen. Die Übernahme durch qualifiziertes Fachpersonal entlastet dabei Arztpraxen und Krankenhäuser, da Patienten zu Hause versorgt werden können.
Beispiele dafür sind Hilfe bei der Medikamenteneinnahme, Wundversorgung und Verbandswechsel, Blutzucker- und Blutdruckmessungen, Injektionen, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Dekubitusbehandlungen, Stomaversorgung, (suprapubische) Katheter….