Pflegekonzept

Pflegekonzept

Pflegekonzept

Leistungen

Jeder von uns kann auf Grund von Alter, Krankheit oder Unfall hilfsbedürftig werden und nicht mehr in der Lage sein, seine persönlichen, grundlegenden Dinge selbstständig zu erledigen. Dazu bietet unser Pflegedienst Ihnen folgende Leistungen um Ihnen unterstützend und hilfreich zur Seite zu stehen.



Grundpflege

Die Grundpflege wird gemäß dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) bei den Pflegekassen abgerechnet. Dazu zählen auch Pflegesachleistungen. Der Anspruch auf die Grundpflege ergibt sich aus dem Pflegegrad.
Wir bieten Körperpflege, An- und Auskleiden, Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, Betten und Lagern, Unterstützung beim Toilettengang und sachgemäßen Umgang mit Inkontinenzprodukten. Auch die aktivierende Pflege zum Erhalt und zur Förderung der Selbstständigkeit, sowie das Vorbeugen von Dekubitus, Thrombosen etc zählt zu unseren Prämissen.




Behandlungspflege

Die Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin durchgeführt werden. Diese Kosten werden von den Krankenkassen nach dem SGB V übernommen. Die Übernahme durch qualifiziertes Fachpersonal entlastet dabei Arztpraxen und Krankenhäuser, da Patienten zu Hause versorgt werden können.
Beispiele dafür sind Hilfe bei der Medikamenteneinnahme, Wundversorgung und Verbandswechsel, Blutzucker- und Blutdruckmessungen, Injektionen, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen, Dekubitusbehandlungen, Stomaversorgung, (suprapubische) Katheter….

Hauswirtschaftliche Unterstützung

Auf Wunsch können Patienten auch Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung bekommen. Dafür arbeiten wir mit dem Betreuungsservice Sole Care", "Ammendorfer Betreuungsdienst", "Alltagsglück Saalekreis" und "Felicitas" zusammen.

Beantragen vom Pflegegrad

Gern übernehmen wir die Antragstellung für Ihren Pflegegrad bei den Kassen bzw. den Antrag auf die Höherstufung des aktuellen Pflegegrades.

Beratungsgespräche/Beratungseinsätze

Wenn Sie Ihre Pflege von Ihren Angehörigen übernehmen lassen, sind Sie trotz allem gesetzlich dazu verpflichtet, sich einmal halbjährlich von einem zugelassenen Pflegedienst beraten zu lassen, wie die Pflege stattzufinden hat. Hierbei hat der Pflegedienst zu beurteilen, ob die Pflege angemessen durchgeführt wird und der Patient sich in einem guten Versorgungszustand befindet.


Verhinderungspflege

Ihr zu pflegender Angehöriger würde auf Grund eigener Krankheit oder eigenem Urlaub für eine gewisse Zeit in eine stationäre Einrichtung zur Betreuung müssen? Wir helfen gern.
Sie möchten mit Ihrem zu pflegenden Angehörigen in den Urlaub fahren, trauen sich aber die Versorgung im Urlaubsort nicht selber zu. Auch da können wir Ihnen behilflich sein.




Organisation von Arztfahrten

Wir arbeiten Hand in Hand mit einem Personenbeförderungsdienst "Boorschti" zusammen, damit ein eventueller Arztbesuch für Sie nicht zu einem unüberwindbaren Hindernis wird.

Wenn wir Sie mit diesen Leistungen unterstützen können, rufen Sie uns gern an und vereinbaren einen Termin mit uns. Wir freuen uns darauf, Sie kennenlernen zu dürfen.

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